Pauschalreiseversicherung

Für Ernstfälle gerüstet

Eine neue Tourismusversicherung bietet Hotels Schutz vor den Haftungsrisiken des neuen Pauschalreisegesetzes.

Mit Juli 2018 trat im Zuge der EU-Pauschalreiserichtlinie ein neues Gesetz in Kraft: Reiseangebote mit mehreren individuellen Komponenten gelten jetzt als Pauschalreise. Wenn ein Beherbergungsbetrieb seinem Gast beispielsweise ein Gourmetwochenende im Package mit einer Konzertkarte anbietet oder ein Skipass im Nächtigungspreis enthalten ist, sind diese Angebote bereits als Pauschalreise zu werten.

Der Betrieb gilt nun als Reiseveranstalter und haftet für die vertragsgemäße Erbringung sämtlicher vermittelter Reiseleistungen. Als Alternative zu einer Bankgarantie, die einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, bietet der Fachverband Hotellerie der WKO gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Pauschalreiseversicherung an. Das gemeinsame Modell gewährleistet sowohl eine gesetzeskonforme Risikoabdeckung für Hoteliers als auch adäquaten Konsumentenschutz. Versichern lassen können sich alle Beherbergungsbetriebe, die Pauschalreisen mit Nebenleistungen von mehr als 25 Prozent des Package-Preises im Angebot haben. Die Prämie wird auf Basis des gesamten Jahresnettoumsatzes berechnet.

www.tourismusversicherung.at