Etliche unserer Herkunftsländer haben Kriterien für das Implementieren von Reisewarnungen entwickelt. Ein häufig gewähltes Kriterium ist die Inzidenz: Es liegt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Personen im betreffenden Staat oder Gebiet z.B. in den letzten 14 Tagen mehr als 60 beträgt. Die Grenzen hierfür legt jedes Land nach eigenem Ermessen fest. So werden u.a. die letzten 7 Tage betrachtet und die Zahl der Neuinfizierten darf maximal 50 betragen. Im Unterschied zum Frühling wird jedoch nicht ein ganzes Land als Risikogebiet erklärt, sondern einzelne Regionen.
Auch die Bestimmungen für die Rückkehr der Urlauber aus einem Risikogebiet unterscheiden sich von Land zu Land: 10 Tage Quarantäne, 14 Tage Quarantäne oder negativer COVID-19 Test, Test innerhalb von 24 Stunden nach der Rückkehr, Test erst 5 Tagen nach der Rückkehr, Grenzübergang nur mit negativem COVID-19 Test und weitere Bestimmungen.
Um Ihnen einen Überblick über die Reisewarnungen und Bestimmungen in unseren Herkunftsmärkten zu ermöglichen, haben wir diese Informationen hier für Sie zusammengefasst.
Aus Deutschland gilt seit 1. November eine Reisewarnung für alle österreichischen Bundesländer. Ausnahmen sind in Vorarlberg das Kleinwalsertal und in Tirol die Gemeinde Jungholz.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichEinreisemeldung + 48 Stunden nach Einreise muss ein Testnachweis vorliegen. (Test darf max. 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein.)
Zusätzlich kann auch noch jedes deutsche Bundesland eigene Einreisebestimmungen vorgeben.
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.).
Ab 22.3. sind alle österreichischen Bundesländer Risikogebiete, außer Tirol und Vorarlberg.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Keine Anforderungen so lange das jeweilige Bundesland nicht als Risikogebiet definiert ist
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland.
Von Reisen abgeraten wird nur in seltenen Fällen, wenn
Ab 8. Feber müssen alle Rückreisenden aus einem Risikogebiet einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschließend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen.
Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Nach dem Kriterium der Inzidenz liegt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Personen im betreffenden Staat oder Gebiet in den letzten 14 Tagen mehr als 60 höher ist als in der Schweiz. Weitere Beurteilungskriterien sind im Einzelfall möglich.
Alle Details auf www.bag.admin.ch
Für Gesamtösterreich gilt der Farbcode Orange. Von nicht-essentiellen Reisen wird abgeraten.
Des Weiteren fordert die niederländische Regierung die Bevölkerung auf, bis 15. Mai 2021 keine Auslandsreisen zu unternehmen. Dies gilt für alle Länder weltweit. Ausnahme: Absolut notwendige Reisen. Touristische Reisen und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. Dabei handelt es sich de facto um kein Verbot (dazu fehlt die Rechtsgrundlage), sondern um eine dringende Empfehlung der Regierung.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichAlle Passagiere, die mit dem Flugzeug, Schiff oder Fähre in die Niederlande einreisen, einschließlich niederländische Staatsangehörige, müssen einen aktuellen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Jede Person, die in den Niederlanden ankommt, muss sich für einen Zeitraum von 10 Tagen selbst unter Quarantäne stellen. Die Selbst-Quarantäne kann nach 5 Tagen durch einen negativen PCR Test beendet werden.
Kriterien für Reisewarnung* Reisehinweise in 4 Stufen: Grün – gelb – orange – rot.
Alle 144 Botschaften und Konsulate der Niederlande weltweit überwachen kontinuierlich die Situation auf Landesebene und Regionalebene. Sie teilen die lokalen Informationen, die sie sammeln, mit dem Ministerium in Den Haag. Die niederländische Gesundheitsbehörde (RIVM) untersucht und bewertet die Gesundheitssituation in den Ländern.
Wichtige Indikatoren für RIVM:
Darüber hinaus werden Informationen von lokalen Regierungen, Unternehmen, Reiseorganisationen, der lokalen Medien und von niederländischen Hilfsorganisationen vor Ort herangezogen. Zusätzlich finden Konsultationen mit anderen Ländern der Europäischen Union statt. Das Außenministerium der Niederlande untersucht all diese Informationen und bewertet, ob sie Konsequenzen für die Reisehinweise haben. Reisehinweise werden für ein ganzes Land vergeben, können aber auch nur einzelne Regionen eines Landes betreffen.
Unter den aktuellen COVID-19 Restriktionen gilt die Anweisung „Stay at home“. Es ist illegal aufgrund eines Urlaubes ins Ausland zu reisen.
Ab 10. Februar müssen Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist vorweisen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen. Wie bisher muss nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne angetreten werden. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
England
Vorweis eines negativen COVID-19 Tests (max. 72 Stunden alt) bei der Einreise (gilt auch für Briten bzw. geimpfte Personen) sowie das Ausfüllen der Passenger Locator Form. Bei Einreise ohne Test kann es Strafen bis zu GBP 500 geben. Auch mit einem negativen Test muss die 10-tägige Quarantäne angetreten werden. Am 2. und 8. Tag nach Einreise muss ein Test gemacht werden. Diese müssen vor Reiseantritt gebucht werden. Möglichkeit der kostenpflichtigen Freitestung nach 5 Tagen, allerdings muss trotzdem ein weiterer Test am 8. Tag gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der Quarantäne drohen Strafen bis zu GBP 10.000.
Schottland
Corona-Test bei der Einreise und verpflichtende 10-tägige Quarantäne in Quarantäne Hotels für alle Einreisenden. Freitestung ist nicht möglich.
Wales und Nordirland:
Vorweis eines negativen COVID-19 Tests (max. 72 Stunden alt) bei der Einreise und 10-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit einer Freitestung sowie Vorweis der ausgefüllten Passenger Locator Form.
Mehr als 20 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen.
Das Verbot nicht unbedingt notwendiger Reisen innerhalb der Europäischen Union endet am 19. April. Für Reisen außerhalb der EU gelten weiterhin die europäischen Regeln. Es gilt jedoch nach wie vor eine negative Reiseempfehlung für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen.
Seit 30.10. 2020 gilt für ganz Österreich der Farbcode Rot.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichVor der Einreise nach Belgien müssen alle Personen – unabhängig ihres Transportmittels oder ihrer Nationalität über Online-Registrierung eine Public Health Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen. Aus der Evaluierung der PLF und des Risikoverhaltens erfolgt eine allfällige Quarantäne- und Testaufforderung per SMS.
Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden.
Bei Rückkehr aus einer roten Zone beginnt eine 7 tägige Quarantäne mit einem verpflichtenden Test an Tag 1 und Tag 7. Diese und die ausgefüllte PLF werden durch die Polizei, dem Contact Tracing und Gemeindebediensteten kontrolliert. Bußgeld bei Nicht-Einhaltung der Quarantäne liegt bei 250 EUR. Bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden in einer roten Zone muss kein belgisches Public Health Passenger Locator Form (PLF) ausgefüllt werden sowie verfällt die Verpflichtung der Testung und der Quarantäne. Dieses System wird solange bestehen bleiben, bis das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Digitale Grüne Zertifikat verabschiedet ist.
Kriterien für ReisewarnungJedem Land wird durch das belgische Außenamt ein Farbcode zugewiesen. Die Maßnahmen, die für Reisen aus Belgien gelten, hängen von der Farbe ab, die dem Land zugewiesen ist.
* Farbcode rot: Regionen oder Länder mit hoher Ansteckungsgefahr. Von nicht-essentiellen Reisen wird dringend abgeraten.
* Farbcode orange: Regionen oder Länder mit mäßiger Ansteckungsgefahr
* Farbcode grün: Regionen oder Länder mit geringer Ansteckungsgefahr.
Für EU-Länder und Länder des Schengen-Raums wird diese Liste jeden Sonntag aktualisiert und gilt jeweils ab Montag. Sie basiert auf den Daten und Kriterien, die jeden Donnerstag vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) mitgeteilt werden.
Die Farbencodes des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC):
* grün, wenn die 14-tägige Melderate weniger als 25 Fälle pro 100 000 und die Testpositivitätsrate unter 4 % liegt;
* orange, wenn die 14-tägige Melderate unter 50 Fällen pro 100 000 liegt, aber die Testpositivitätsrate 4 % oder höher ist, oder wenn die 14-tägige Melderate zwischen 25 und 150 Fällen pro 100 000 liegt und die Testpositivitätsrate unter 4 % liegt;
* rot, wenn die 14-tägige kumulative COVID-19-Fallmeldungsrate zwischen 50 und 150 liegt und die Testpositivitätsrate für COVID-19-Infektionen 4 % oder mehr beträgt, oder wenn die 14-tägige kumulative COVID-19-Fallmeldungsrate mehr als 150, aber weniger als 500 beträgt;
* dunkelrot, wenn die 14-tägige kumulative COVID-19-Fallmeldungsrate 500 oder mehr beträgt;
* grau, wenn keine ausreichenden Informationen vorliegen oder wenn die Testrate unter 300 Fällen pro 100 000 liegt.
Derzeit gilt für Dänemark noch eine Reisewarnung "rot" für die ganze Welt.
Änderungen ab 21.4.2021:
Statt die ganze Welt mit „rot“ einzustufen, wird eine wöchentliche Risikobewertung eingeführt, die auf die Infektionssituation des jeweiligen Landes/der jeweiligen Region basiert.
Die neue "rote" Risikobewertung dient zur Berücksichtigung besorgniserregender Varianten. Somit wird die Welt in Zukunft in gelbe, orangefarbene und rote Länder / Regionen unterteilt.
Personen, die aus gelben Ländern und Regionen reisen, sind von den Isolationsanforderungen ausgenommen.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
COVID-Test und Aufforderung zur 10-tägigen Quarantäne bei der Rückkehr. Mit einem negativen CoV-Test ab dem vierten Tag der Quarantäne ist möglich, diese vorzeitig zu beenden.
Ab 1.5.2021:
Ab 14.5.2021:
Die Schutzmaßnahmen werden immer wieder geändert und angepasst und als Beschluss vom Amt für öffentliches Gesundheitswesen publiziert.
Keine Reisewarnung
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Seit 06.02.2021 bis voraussichtlich 31.03.2021 ist eine Einreise nach Schweden nur mit einem maximal 48 Stunden alten negativen COVID-Test möglich.
Keine Transparenz
Aufgrund erneut stark steigender Infektionen wurden am 1. September wieder Grenzkontrollen eingeführt. Ausländische Staatsbürger dürfen nach Ungarn nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen einreisen. Zuletzt wurde das Einreiseverbot bis auf weiteres verlängert. Für Ungarn, die weiterhin ins Ausland reisen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Rückkehr. Wenn ungarische Staatsbürger bei ihrer Rückreise z.B. aus Österreich nach Ungarn bestätigen können, dass sie bereits Covid innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten hatten, können sie ohne Einschränkungen (PCR Test/Quarantäne) in das Land einreisen.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
10 Tage Quarantäne oder auf Anfrage: 2x negative Test, die mit mindestens 48 Stunden Zeitintervall durchgeführt wurden. Wenn ungarische Staatsbürger bei ihrer Rückreise z.B. aus Österreich nach Ungarn bestätigen können, dass sie bereits Covid innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten hatten, können sie ohne Einschränkungen (PCR Test/Quarantäne) in das Land einreisen.
Kriterien für ReisewarnungIn Ungarn sind keine Infos bekannt oder öffentlich zugänglich zu den Kriterien oder den Maßstäben der Regierung bezüglich der Entscheidungen für Reisewarnungen.
Tschechien hat ganz Österreich auf die rote Liste gesetzt.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Für die Rückreise aus Ländern mit hohen Risiko gilt die Pflicht, das elektronische Einreiseformulars (Příjezdový formulář) auszufüllen. Ferner kann man entweder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test bei der Rückreise vorlegen oder sich innerhalb von 5 Tagen ab Einreise auf das Staatsgebiet der Tschechischen Republik auf eigene Kosten einem PCR Test auf SARS-CoV-2 durchführen. Die Ausnahmen gelten für Pendler, Studenten und Reisen bis 24 Stunden.
Ampelsystem ist in zwei Farben:
Grün (niedriges Risiko): Ausreise ohne Beschränkungen, Rück- und Einreise ohne Test
Für tschechische Staatsbürger, die in und aus diesen Ländern reisen, ändert sich nichts.
Rot (hohes Risiko): Ausreise nicht empfohlen, Ein- und Rückreise mit Test, Einreise nach elektronischer Registrierung auf www.prijezdovyformular.cz
Nahezu täglich gibt es neue Rekordwerte von Infektionen. Die Regierung verwendet eine 7-Tage-bestätigte Coronavirus-Infektionsrate pro 100.000 Bewohner. Neue Sicherheitsregeln gelten polenweit bis 18. April 2021.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Ab 30.3.2021 bis einschließlich 18.4.2021 gilt:
Alle Flugeinreisenden müssen einen negativen PCR-Test bzw. AGT (nicht älter als 48h) vorlegen.
Bei Einreise über die Landes- bzw. Meeresgrenze: für in Polen wohnhafte Personen gilt eine 10tägige Quarantänepflicht; alle anderen Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test bzw. AGT (nicht älter als 48h) vorlegen.
Von der Quarantänepflicht werden jene Einreisenden befreit, die einen negativen, vor der Einreise gemachten PCR-Test bzw. AGT (nicht älter als 48h) vorlegen können.
Von der o.g. Quarantänepflicht bzw. Testpflicht sind ausgenommen: bereits geimpften Personen (2 Dosen von einem in der EU zugelassenen Impfstoff) bzw. jene Personen, die binnen den letzten 6 Monaten an COVID19 erkrankt waren.
Länder und Gebiete mit mehr als 90 Infektionen pro 100.000 Einwohner.
Das Nationale Komitee für Notsituationen genehmigte eine neue Liste der Länder mit hohem epidemiologischem Risiko. Laut der letzten Entscheidung steht Österreich erneut auf der Liste der Hochrisikoländer, so dass Quarantäne bei der Rückkehr aus Österreich nach Rumänien erneut verpflichtend ist. Die Reisewarnung ist dann aufrecht, wenn ein Land eine höhere Anzahl von Infektionsfälle hat, als Rumänien.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus Österreich14-Tage Quarantäne als auch ein Test bei der Einreise sind verpflichtend. Es wurde jedoch klargestellt, dass die Einreisenden von der Testpflicht befreit sind, solange sie seit mindesten 10 Tagen mit zwei Dosen geimpft wurden.
Das Nationale Zentrum für Notsituationen erlaubt derzeit viele Ausnahmen von der Quarantäne, die man grundsätzlich nach einer Reise in Länder aus der gelben Zone absolvieren muss. Folgende Personengruppen sind von der Quarantäne nach der Einreise ausgenommen:
- Wer bereits beide Impfdosen seit mehr als 10 Tagen erhalten hat. In Rumänien gibt es mehrere hunderttausend Menschen, die bereits in diese Ausnahme fallen. Die Zahl nähert sich einer Million Menschen.
- diejenigen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich an COVID-19 erkrankt sind
- Jeder, der von einem Urlaub / einer Geschäftsreise in der Gelben Zone zurückkehrt, muss man bei der Ankunft einen negativen Test zeigen, aber gleichzeitig beweisen dass man das Land in maximal 3 Tage nach der Einreise in Rumänien verlässt.
- Nicht geimpfte Erwachsene sind von der Quarantäne befreit, wenn sie Studenten sind.
- Wenn eine Person COVID hatte, aber zu diesem Zeitpunkt keinen PCR-Test gemacht hat und in den letzten 90 Tagen nicht offiziell als krank registriert worden ist, damit er/sie jetzt von der Quarantäne befreit werden kann, kann man den Krankenstand mit einen Antikörpertest nachweisen.
- Alle Familien, die aus der Gelben Zone in das Land zurückkehren und minderjährige Kinder in der Schule haben, sind von der Quarantäne befreit (sowohl begleitende Eltern als auch die Kinder).
- Studenten, sowie ihre Begleiter. Der Nachweis wird mit dem Studenten- / Studentenausweis erbracht. Die Reise darf nur für Aktivitäten angetreten werden, die unmittelbar mit dem Studium zu tun haben.
- Menschen die sich maximal 24 Stunden zum Transit in Rumänien aufhalten. Sie müssen nachweisen, dass sie sie das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen werden.
- Bürger, die nachweisen können, dass sie auf einer Dienstreise waren (z. B. Vertragsunterzeichnung oder Vertragsverhandlung) und einen negativen COVID Test haben, der vor maximal 72 Stunden durchgeführt wurde.
Kriterien für ReisewarnungEine Reisewarnung wird in Rumänien dann ausgerufen, wenn ein bestimmter Staat die Inzidenzrate Rumäniens in Bezug auf Covid-Fälle überschreitet. In diesem Fall erscheint das Land auf der gelben Liste der Länder mit hohem epidemiologischen Risiko. Diese Maßnahme bedeutet, dass der rumänische Staat seinen Bürgern abrät, in dieses Land zu reisen.
Grüne Liste (niedriges Risiko): Einreise und Ausreise ohne Beschränkungen und ohne Test
Gelbe Liste (erhöhtes epidemiologisches Risiko): Einreise nach Rumänien aus diesen Ländern verpflichtet zu einer 14-tägigen Quarantäne, die am 10. Tag dann unterbrochen werden kann, wenn die Person keine Symptome zeigt und am 8. Tag der Quarantäne einen Coronatest durchühren lässt, der negativ ist. Außgenommenen sind kurze Reisen nach Rumänien unter 3 Tagen, welche mit negativem Coronatest angetreten werden können, insofern in den 48 Stunden vor der Einreise ein negativer Coronatest durchgeführt wurde
Empfehlung seit 20. Februar 2020: "Nur notwendiges Reisen" in ganz Österreich.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Negativer PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr mit verpflichtender "häuslicher Selbstisolation" bis zum Vorliegen des Testergebnisses.
Keine Transparenz bei der Entscheidungsgrundlage. Es gibt nur den Hinweis, dass Verbraucher die epidemiologische Situation im Zielland beachten sollen.
Österreich ist auf der roten Liste.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Die ukrainischen Einreisebestimmungen wurden ab 22.03.2021 verschärft: verpflichtende 2-wöchige Quarantäne oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden). Ausländer sollen zusätzlich einen Versicherungsausweis haben, der die Kosten für eine mögliche COVID-Erkrankung abdeckt.
Kriterien für ReisewarnungAlle Länder der Welt werden in zwei Gruppen nach einem Ampelsystem unterteilt. Als Kriterium dient die Anzahl der neuregistrierten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen. Wenn der Koeffizient größer ist, als der von der Ukraine, wird das Land „rot“ ausgesprochen (d.h. nach der Einreise in die Ukraine aus diesem Land müssen Ukrainer und Ausländer entweder ein COVID-Test machen oder sich in die Quarantäne über "Diy vdoma" begeben).
Aktuell befinden sich alle Bundesländer Österreichs auf der „roten“ Liste.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichAllen Reisenden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die aus Österreich nach Slowenien einreisen, wird eine 10-tägige Quarantäne verordnet.
Von der Quarantäne befreit sind Personen, die folgende Tests bzw. Dokumente vorweisen können:
· einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, durchgeführt in einem EU- oder Schengenland, im Vereinigten Königreich Großbritanniens oder in den USA;
· einen Nachweis über einen auf SARS-CoV-2 positiven Befund, der älter als 21 Tage, aber nicht älter als 6 Monate ist, oder ein ärztliches Attest, dass die Person eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat und seit Ausbruch der Symptome höchstens 6 Monate vergangen sind;
· einen Nachweis, gegen COVID-19 geimpft worden zu sein und dass seit der 2. Verabreichung des Impfstoffes COMIRNATY des Herstellers Biontech/Pfizer mindestens 7 Tage oder des Impfstoffes COVID-19 Vaccine des Herstellers Moderna mindestens 14 Tage bzw. seit der 1. Verabreichung des Impfstoffes COVID-19 Vaccine des Herstellers AstraZeneca mindestens 21 Tage vergangen sind.
Für die Einreise nach Slowenien sind somit nun auch PCR-Tests und Genesungsnachweise aus den USA und dem Vereinigten Königreich gültig. Bei den Impfstoffen wurde teilweise die exakte Bezeichnung der Hersteller ergänzt.
Kriterien für ReisewarnungAls Kriterium gelten neue COVID-19 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 14 Tage (weniger als 25).
Slowenien arbeitet mit einem Ampelsystem und führt eine grüne, gelbe und rote Liste.
Die Slowakei richtet ihre Einstufung nach der EU-Corona-Ampel der europäische Gesundheitsagentur ECDC Somit wird Österreich auch zu den roten Ländern gezählt.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Jeder Einreisende, unabhängig davon, aus welchem Land, muss eine 14-tägige Quarantäne antreten. Vor dem Grenzübertritt wird man sich elektronisch registrieren müssen. Ein Freitesten per PCR-Test ist frühestens am 8. Tag nach der Einreise möglich. Die Möglichkeit einer staatlichen Quarantäne wird auch angeboten.
Kriterien für ReisewarnungDie Slowakei ist am 16.11. auf die EU-Corona-Ampel der europäische Gesundheitsagentur ECDC umgestiegen.
Innerhalb der Slowakei tritt der COVID-Automat in Kraft, ein regionales 4-stufiges Ampelsystem. Aktuell ist die gesamte Slowakei im Ampelsystem in der viertschlechtesten Stufe – schwarz.
Der slowakische Krisenstab beschließt die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 auf Grund der aktuellen epidemiologischen Situation, der Fallzahlen, dem offiziellen Mittelwert, den Entwicklungen in den jeweiligen Ländern und Regionen. Die Schutzmaßnahmen werden immer wieder geändert und angepasst und als Beschluss vom Amt für öffentliches Gesundheitswesen publiziert.
Keine Reisewarnung für Österreich.
(Kroatien gilt aber seit 17. August 2020, 00.00 Uhr als Staat, in dem ein erhöhtes Risiko hinsichtlich COVID-19 besteht.)
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
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Anforderungen an Rückreisende aus Österreich- negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zur Ankunft am Grenzübergang). Wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden.
- Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben.
- Bestätigung, dass die/der Reisende Covid-19 überwunden und sich erholt hat, nachdem sie/er zuvor einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest hatte
Reiseempfehlungen: Das kroatische Außenministerium stellt für jedes Land eine Übersicht der aktuellen Einreisebedingungen für die kroatischen Bürger zusammen und richtet sich nach diesen.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wird per 19. Dezember 2020, 00:00 Uhr, bis auf weiteres vor allen touristischen und nicht notwendigen Reisen in sämtliche Länder gewarnt.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Einreise nach Italien aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern sind grundsätzlich erlaubt
Die Voraussetzungen sind:
http://www.viaggiaresicuri.it/ ist die offizielle Website des Krisenstabs des italienischen Außenministeriums (Farnesina) mit allen Informationen zu internationaler Reise-Mobilität, Sicherheit sowie allgemeinen aktuellen Hinweisen. Die Informationen stammen vom COVID-Beratungsgremium der Regierung und dem Gesundheitsministerium.
Aufgrund des aktuellen Dekrets wird Italien in 4 Zonen (gelb, orange, rot und weiss) unterteilt. Aktuell sind alle Regionen entweder als rote oder orangen Zone eingestuft. Das verlassen der jeweiligen Region ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Eine Selbsterklärung mit Angabe der Gründe für das verlassen der Wohnung ist mitzuführen. Geschäfte, Museen und Sportzentren sind geschlossen. Bars und Restaurants dürfen bis 18.00 Uhr lediglich einen Abholservice anbieten. Schulunterreicht wird ab der 6. Stufe über Fernlehre abgehalten. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Seit 3. April 2021 sind verstärkte Maßnahmen in Kraft:
Die französische Regierung rät von touristischen internationalen Reisen, ungeachtet des Reiseziels, strikt ab. Demnach sind Auslandsreisen nur aus zwingenden persönlichen oder beruflichen Gründen erlaubt. Gegebenenfalls wird auch auf die Einhaltung der Maßnahmen des Ziellandes hingewiesen. Generell sind jedoch für Reisen in europäische Staaten keine grundsätzlichen Reiseverbote bzw. Ländereinstufungen ausgesprochen worden.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichEs muss verpflichtend ein negatives PCR-Testresultat (Test max. 72h vor der Abreise) vorgewiesen werden können. Weiters eine eidesstaatliche Erklärung keine Symptome in Bezug auf eine COVID19-Infektion zu haben. Ebenso wie 14 Tage vor der Einreise wissentlich keinen Kontakt mit einer an COVID19-erkrankten Person gehabt zu haben. Das Formular zur eidesstaatlichen Erklärung für Erwachsene finden Sie hier. Für Kinder bis 11 Jahre ist ebenfalls eine eidesstaatliche Erklärung auszufüllen (hier). Es gilt somit keine Quarantänepflicht.
Für Einreisen in die französisches Übersee-Gebiete können jeweils andere Maßnahmen gelten. Informationen über spezifischere Fragestellungen hinsichtlich Einreise nach Frankreich sowie der gültigen Restriktions-Maßnahmen innerhalb von Frankreich und der empfohlenen Verhaltensweisen finden Sie am Portal von Frankreich Diplomatie - Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten
Kriterien für ReisewarnungEs gibt seitens der französischen Regierung keine öffentlich zugängliche Information über Kriterien bezüglich der Entscheidungen bei Reisewarnungen.
In Frankreich werden vier Indikatoren zur Überwachung der Epidemie-Lage verfolgt und zwei Stufen der Ausbreitung definiert:
Keine generelle Reisewarnung, aber Hinweis auf Einhaltung der Maßnahmen des Ziellandes.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichFür die Einreise nach Spanien müssen alle Reisende aus internationalen Destinationen einen negativen PCR-Test vorweisen, welcher innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde. Zusätzlich zum Test müssen sich Reisende, die mit Flugzeug oder Schiff einreisen, registrieren (https://www.spth.gob.es/). Der so erhaltene QR-Code muss bei der Einreise präsentiert werden.
Kriterien für ReisewarnungDie zentrale Koordination in Spanien wird durch das Zentrum für Koordination für sanitäre Notfälle (CCAES) übernommen. Spanien selbst hat keine Warnungen für Reisenden ins Ausland ausgegeben. Den Reisenden wird empfohlen, die Richtlinien des Ziellandes zu konsultieren und sie entweder auf der Seite des Außenministeriums beim jeweiligen Land oder auf der Seite der Botschaften der Zielländer zu überprüfen. Reisende, die nach Spanien kommen müssen sich auf der Seite Spain Travel Health registrieren und einen QR Code einholen. Diese Seite ist auch als App verfügbar.
Für die Definition von Risikoländern, für die eine Durchführung eines PCR-Tests erforderlich sind, werden im Fall von Ländern der Europäischen Union sowie Schengen-Ländern die in der EU-Empfehlung vorgesehenen Kriterien als Referenz herangezogen.
Generelle Reisewarnung für das gesamte Ausland seit Ende Februar 2020.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Mittlerweile gilt vielerorts bei der Einreise nach China die 14+7+7-Quarantäne-Regelung: 14 Tage zentrale staatliche Quarantäne in einem Hotel zzgl. 7 Tage Heimquarantäne. Falls diese nicht möglich ist, erfolgen 21 Tage Quarantäne im Hotel. Darauf müssen noch 7 Tage die Gesundheitsdaten (Temperatur, Wohlbefinden etc.) an die Behörden übermittelt werden. Neuerdings werden bei Einreisenden auch anale Abstriche genommen, da dort die Viren länger nachweisbar sind.
Kriterien für ReisewarnungWird von Staatsrat/Regierung getroffen, keine Transparenz bei Entscheidungsgrundlage
Reisewarnung für Österreich seit 13. März 2020 (Level 3, entspricht der zweithöchsten Warnstufe)
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Keine Transparenz bei Entscheidungsgrundlage
Reisewarnung für ganz Österreich seit März 2020.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
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Anforderungen an Rückreisende aus Österreich14-Tage Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich (auch bei negativem Testresultat).
Verpflichtender Coronatest bei Ankunft am Flughafen.
Verpflichtende App zur Nachverfolgung.
Keine Transparenz bei Entscheidungsgrundlage.
In den meisten Ländern gilt eine generelle Reisewarnung für das gesamte Ausland seit Ende Februar 2020.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichRückkehrer nach Singapur müssen bis auf wenige Ausnahmen trotz Quarantäne (ausgenommen Länder mit denen "travel bubble"-Vereinbarungen existieren), einen negativen Covid-Test vor Abflug nach Singapur vorweisen. Danach ist eine 14-tägige Quarantäne mit weiteren Covid-Tests notwendig.
Malaysia und Thailand: 14-tägige Quarantäne in einem staatlich zugewiesenen Hotel bei Einreise inkl. COVID19-Tests. In Indonesien ist auch eine Heimquarantäne möglich.
Kriterien für ReisewarnungWerden nicht bekannt gegeben.
Keine Reisewarnungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).
Generelles Auslandsreiseverbot für touristisches Reisen in Saudi-Arabien.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
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Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichNegativer Covid Test in den VAE. Keine Quarantäne außer im Emirat Abu Dhabi. In Kuwait, Katar und Saudi-Arabien gilt eine 7-14 tägige Heimquarantäne sowie neg. COVID19-Test. Die Einreise in Kuwait und Katar ist derzeit allerdings kurzfristig (für 4 Wochen seit 2.2.2021) nur Staatsbürgen vorbehalten.
Kriterien für ReisewarnungSind nicht bekannt und werden offiziell nicht bekannt gegeben.
Es besteht seit 01. März 2020 ein Reisewarnung für ganz Österreich
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
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Bei der Rückreise aus Österreich besteht eine 14-Tage Quarantänepflicht.
Kriterien für ReisewarnungEs gibt keine Transparenz bei der Entscheidungsgrundlage.
Empfehlung seit 20.08.2020: "Nur notwendiges Reisen" in der gesamten Europäischen Union.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
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Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichAb 26.01.2021 müssen internationale Flugreisende in die USA einen negativen COVID Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Fluglinien sind angewiesen Reisende ohne entsprechendem Test abzuweisen. Sowohl PCR, als auch Rapid Anti Gen Tests werden akzeptiert.
US State Department auf Basis Center for Disease Control.
Es besteht seit Ende März 2020 ein internationales Reiseverbot, dieses inkludiert auch ganz Österreich.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Rückreisen sind nur äußerst eingeschränkt möglich (derzeit nur Staatsbürger und Permanent Residents). Man rechnet damit, dass es bis Ende 2020/Anfang 2021 dauern kann, bis alle sich im Ausland befindlichen Australier überhaupt wieder heimkehren können (unabhängig vom Land, in dem sie sich befinden). Australien hat nicht nur die striktesten Ausreisebeschränkungen, sondern auch die restriktivsten Einreisebeschränkungen aller westlichen Demokratien. Bei Einreise aus dem Ausland ist eine zweiwöchige Hotelquarantäne auf eigene Kosten verpflichtend.
Keine Angaben (da internationales Reiseverbot).
Auf Grund eines internationalen Flugverbotes gibt es zusätzlich keine Reisewarnungen für einzelne Länder von indischer Regierungsseite.
Anforderungen an Einreisende nach ÖsterreichAufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten Reisewarnungen für fast alle Staaten der Welt. Davon ausgenommen sind Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan. Ab 11.3.2021 sind folgende Länder ausgenommen: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan.
Personen, die sich in Ländern aufgehalten haben, für die eine Reisewarnung aufgrund der COVID-19 Pandemie gilt, müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Ab dem 11.3.2021 darf der Antigen-Test bei der Einreise nur mehr max. 48h alt sein. PCR-Testergebnisse gelten weiterhin 72h. Nach der Einreise müssen Reisende 10 Tage in Quarantäne. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Darüber hinaus gilt bei der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance - PTC). Diese Maßnahme gilt auch für Österreicher*innen.
Weitere Informationen unter https://www.bmeia.gv.at/
Anforderungen an Rückreisende aus ÖsterreichBeschränkt auf gewisse Personenkreise/Reisezwecke (Meetings/Messebesuche). Nicht erlaubt zu touristischen Zwecken. Voraussetzung ist ein PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden ist sowie ein gültiges Visum. Eine Quarantäne kann durch Selbstbeobachtung ersetzt werden (nicht im Bundesstaat Maharashtra).
Kriterien für ReisewarnungKeine Informationen