Wirtschaftshilfen für den Tourismus

Wirtschaftshilfen für den Tourismus

Die Hilfsmaßnahmen zur Existenzsicherung von Tourismusbetrieben wurden kürzlich verlängert. Die Österreich Werbung gibt einen Überblick über die wichtigsten Coronahilfen. Zudem berichtet Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Interview mit der ÖW über die Erfolge und Zukunft der Hilfspakete.

Rund 4,1 Mrd. Euro wurden seit Pandemiebeginn allein durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) an Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ausbezahlt. On top kommen die Haftungsübernahmen und Übebrückungskredite durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Coronahilfen verlängert
Um die Branche weiter zu unterstützen, wurden zu Jahresbeginn mehrere bewährte Unterstützungsmaßnahmen verlängert. Darunter der Ausfallsbonus, der seit 10. Dezember für November, seit 10. Jänner für Dezember und seit 10. Februar für Jänner beantragt werden kann.
Der Härtefallfonds, der Schutzschirm für Veranstaltungen, die Insolvenzabsicherung für Reisebüros können nach wie vor beantragt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Coronahilfen gibt die Tabelle unten.

„Mein Ziel als Tourismusministerin war und ist, unsere Betriebe bestmöglich durch die Coronakrise zu bringen. Als Bundesregierung haben wir einen sehr breiten Mix an Maßnahmen gesetzt, die nicht nur Zuschüsse umfassen, sondern etwa auch Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Interview.

Details zum Härtefallfonds
Die WKO wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds ab. Auch für die Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen wurde die Verlängerung der Härtefallfonds-Förderung erwirkt. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über die Agrarmarkt Austria (AMA). Anträge für die Auszahlungsphase 4 müssen bis 2. Mai eingebracht werden. Antragsvoraussetzung ist, dass der Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum mindestens 40 Prozent beträgt.

Details zum Ausfallsbonus
Aufgrund der aktuellen Lage steht der Ausfallsbonus III auch für den Zeitraum von November 2021 bis März 2022 zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent haben (im November und Dezember 2021 von mindestens 30 Prozent). Auch der Verlustersatz wird mit neuen Betrachtungszeiträumen verlängert. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge ist das Verfahren im FinanzOnline. Weitere Informationen sind unter www.fixkostenzuschuss.at zu finden. Für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen erfolgt die ­Antragstellung und Abwicklung über die AMA. Voraussetzung ist, dass Tourismusabgaben entrichtet wurden und der Umsatzausfall mindestens 40 Prozent beträgt. Anträge können online unter www.eama.at eingereicht werden.

Schutzschirm für Veranstaltungen
Der Schutzschirm dient der Abmilderung des finanziellen Nachteils im Falle einer Covid-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung. Neue Anträge können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden. Bei der Beantragung und Abwicklung fallen keine Kosten an.

Insolvenzabsicherung Reisebüros
Reisebüros haben besonders mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen. Zur Absicherung wurde ein eigens geschaffener Haftungsrahmen für die Branche von 300 Mio. Euro beschlossen. Die Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter wurde um ein Jahr verlängert. Anträge sind noch bis 15. Juni 2022 über die ÖHT möglich.

Elisabeth Köstinger im Interview
Wie lange werden die Wirtschaftshilfen fortgeführt? Was passiert im Hintergrund, bis eine Maßnahme ausgerollt werden kann? Und wie ist die Branche für die Zeit nach Corona aufgestellt?  Lesen Sie dazu das Interview mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.  

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