Beim Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer überaus ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG (Generalklausel) ist die Regelung von spezifisch tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen im Kern Landessache.
Daher gibt es u.a. auch neun eigenständige, mit der ÖW formal nicht verbundene Landestourismusorganisationen, welche großteils vom jeweiligen Bundesland finanziert werden.
Aufgaben der Bundesländer
Die österreichischen Bundesländer sind zuständig für die Erlassung von "Tourismusgesetzen" und zur Regelung des "Veranstaltungswesens". Sie sind zum Teil auch für umweltschutzrelevante Regelungen, zur Regelung der Raumordnungen, zur Erlassung von Bauordnungen sowie zur Regelung infrastruktureller Belange (z. B. Landesstraßen) und für Landesförderungen zuständig.
Im Bereich Tourismusmarketing gibt es auf Bundesebene zur Erfüllung bundestourismuspolitischer Aufgaben die Österreich Werbung. Die rechtlich selbständigen neun Landestourismusverbände sind gemeinsam mit den regionalen Tourismusdestinationen für die Produktentwicklung und Vermarktung des touristischen Angebotes des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich.
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Auszug aus den Vereinsstatuten der Österreich Werbung
10.01.2011
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