Energie-Contracting – ein innovatives Konzept, das auf der Vorfinanzierung von Energiesparmaßnahmen durch externe Unternehmen beruht, ermöglicht die risikofreie Umsetzung von Energiekonzepten bei Sanierung und Neubau.
Energie sparen, ja bitte. Wenn nur die notwendigen Investitionen dafür nicht so hoch wären! – Dieses Argument lässt Sabine Kitz von der österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) nicht mehr gelten, denn mit Energie-Contracting präsentiert sich ein innovatives Modell, das Touristikern die Umsetzung von Energiespar-Konzepten ohne den Einsatz eines Investitions-Cents ermöglicht.
Vertragssache
Contracting (von engl. contract = Vertrag) präsentiert sich als Modell, bei dem ein so genannter Contractor – ein Anlagenbetreiber, ein Energieversorger, ein Installateur oder ein spezialisierter Contracting-Anbieter – diverse Energiesparmaßnahmen vorfinanziert. Die getätigten Kosten sowie sein Honorar holt sich der Contractor in der Folge aus den erzielten Kosteneinsparungen wieder zurück. Dieses Konzept beruht auf vertraglich festgelegten Vereinbarungen zwischen dem Gebäudeeigentümer und einem Contractor. Damit sich der Deal für den externen Geldgeber auch rechnet, läuft das Abkommen über eine längere Zeitspanne, üblicherweise mindestens fünf bis höchstens 15 Jahre. Für die Vertragsdauer zahlt der Hotelier meist weiterhin die „alten“ Energiekosten, da die erzielten Einsparungen je nach Vereinbarung ganz oder teilweise in die Tasche des Contractors wandern. Nach Ablauf des Vertrags profitiert der Gebäudeeigentümer schließlich gänzlich von den implementierten Maßnahmen bzw. den Einsparungen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstanden sind.
Dem Auftraggeber wie Hoteliers usw. wird die Erreichung der Einsparziele vertraglich zugesichert. Die Aufgabe des Contractors ist es, Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten durchzuführen. Ein praktisches Beispiel: Er erneuert den Heizkessel, verbessert die Beleuchtung, dämmt die oberste Geschossdecke und minimiert durch diesen optimalen Maßnahmen-Mix die Energiekosten.
Sein Full-Service-Leistungspaket umfasst zunächst die Erstellung eines Energie-Konzepts für das jeweilige Gebäude, danach die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Durchführung bzw. den Einbau, den Betrieb, die Wartung und Instandsetzung von diversen Anlagen (z. B. Heizung) bis hin zur Einschulung der Nutzer. Darüber hinaus garantiert und überwacht er die vertraglich vereinbarte Kosteneinsparung ebenso wie die Funktionsfähigkeit der neu installierten Anlagen über die gesamte Vertragsdauer. Das wechselseitige Prinzip des Contractings leuchtet ein: Contractoren haben naturgemäß das größte Interesse daran, dass die Energiekosten tatsächlich sinken, denn nur dann fahren sie auch Gewinne ein.
Laut ÖGUT bietet sich ein solches Einspar-Contracting ab einem jährlichen Gesamt-Energiekostenaufwand für Strom, Gas, Öl etc. von 20.000 Euro an. Am besten holt ein Unternehmer mehrere Grobkonzepte bzw. Angebote verschiedener Contracting-Anbieten ein. Für eine erste Energie-Analyse sind dabei bauphysikalische Informationen wie Lagepläne ebenso wie Wartungs- und Reparaturrechnungen für Heizung & Co sowie die Auflistung der Energiekosten der letzten drei Jahre bereit zu halten. Der Bestbieter erhält daraufhin den Zuschlag fürs Contracting. Erste Informationen sowie den Kontakt zu Contracting-Spezialisten finden Sie im Internet, siehe Kasten „Einstieg ins Contracting“.
Versorgung durch Dritte
In der Hotellerie wurde das eben beschriebene Einspar-Contracting im Gegensatz zu Gemeinden, Bildungseinrichtungen, Thermen, Hallenbädern und anderen öffentlichen Anlagen bisher noch nicht in die Praxis umgesetzt. Einige heimische Betriebe (siehe Kasten „Referenzbeispiele“) setzten jedoch bereits auf eine spezielle Contractingform, das so genannte Anlagen-Contracting, das sich einzig um die Energie-Lieferung für Heizung, Warmwasser, Strom etc. dreht: Der Contractor errichtet dabei eine energietechnische Anlage – von der Biomasseheizung über die Solaranlage bis zur Fernwärme. Sein All-inclusive-Energie-Lieferpaket beinhaltet in der Folge den Einkauf von Rohenergie (Strom, Biomasse, Gas usw.) sowie diverse vertragliche Garantien wie die Versorgungssicherheit, den Stördienst, die Wartung der Anlagen im Haus, die Energieverbrauchobergrenze usw.
Text: Julia Faber
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